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Die Stiftung bezweckt, an der Engelgasse 61, in Basel, eine Alterssiedlung nach sozialen Grundsätzen mit einem Angebot von erschwinglichen Alterswohnungen zu führen. Sie ermöglicht ferner in ihren Räumlichkeiten die Abhaltung der regelmässigen Gottesdienste der Stiftung Kapelle an der Engelgasse und der Münstergemeinde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt sowie anderer Anlässe dieser Kirchgemeinde. Zu diesem Zweck nutzt sie das ihr von der Stiftung Kapelle an der Engelgasse (kirchliche Stiftung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt) auf der Parzelle 5/823, Engelgasse 61, eingeräumte selbständige und dauernde Baurecht (Baurechtsparzelle 5/2573). Der Stiftungsrat kann in Ergänzung und im Rahmen dieses Stiftungszweckes in einem Reglement Bestimmungen über die Mietansätze und die Leitlinien der Vergabe der Wohnungen aufstellen. Die Stiftung strebt keinen Gewinn an. Erträge aus der Vermietung der Alterswohnungen und der Nebenräume sind ausschliesslich für die Gewährleistung möglichst erschwinglicher Mietzinse der Alterswohnungen sowie für die Erhaltung der Gebäude (unter Einschluss der erforderlichen Verzinsung und Amortisation der Grundpfandschulden) einzusetzen.
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